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Lernhefte Updates

Auflage: 1. überarbeitete Auflage 2025, Rechtsstand Juni 2025 – wenn Sie diese Auflage oder älter nutzen, sind die nachfolgenden Beilagenblätter für Sie relevant. Schauen Sie gerne, welche Änderungen für Sie relevant sind und laden Sie die jeweiligen Beilagenblätter kostenlos herunter. Zu den Beilagenblättern

Lernheft Themengebiet Seitenbereich Datum Änderung
Wildbrethygiene Grundlagen & Gesetze  S. 3 09.12.2025  Aktualisierung der EU-Verordnungen in der Abbildung
Wildbrethygiene Aufbrechen – Grunlagen  S. 12 09.12.2025 Änderung: „Großwild ist so schnell wie möglich, Kleinwild spätestens bei der Abgabe aufzubrechen und auszuweiden (Tier-LMHV).“ + Anpassung der Notizzettel
Wildbrethygiene Kundige Person – Zusammenfassung

S. 43

09.12.2025 Ergänzung der Sätze: „In einigen Bundesländern ist jeder Jäger Kundige Person, der einen Jagdschein hat. In Sachsen-Anhalt bspw. jeder, der seinen Jagdschein ab 2016 erworben hat.“
Wildbrethygiene Inverkehrbringen: Verwertung im eigenen Haushalt S. 79 09.12.2025 Das Verbot selbst erlegtes Wild vor Abschluss einer vorgeschriebenen Trichinenuntersuchung im eigenen häuslichen Bereich zuzubereiten oder zu be- und verarbeiten ist in § 2 c Tier-LMHV geregelt und nicht in § 2 b.
Wildbrethygiene Anforderungen an die Räume: Wildkammer kurz & knapp – Bauliche Anforderungen S. 93 09.12.2025 Ergänzung eines Anführungspunktes: „Geeignete Desinfektionseinrichtung für Arbeitsgeräte mit einer Wassertemperatur von mindestens 82 Grad muss vorhanden sein (Tier-LMHV, Anlage 5, Nr. 1.3).“ 
Wildbrethygiene Anforderungen an die Räume: Wildkammer kurz & knapp – Arbeitsgeräte & Kleidung S. 94 09.12.2025 Ausführlichere Darstellung: „Kunststoffwannen zur Zwischenlagerung, z. B. Metzgerkisten – Müssen für den Umgang mit Lebensmitteln geeignet sein (Glas-Gabel-Symbol).“
Naturschutz & Hege Änderungen zum Schutzstatus des Wolfes auf EU-Ebene S.56 + S.63 11.12.2025 Auf EU-Ebene wurde der Schutzstatus des Wolfes 2025 in der FFH-Richtlinie von „streng geschützt“ zu „geschützt“ herabgestuft. National ist der Wolf in Deutschland weiter streng geschützte Art nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Die Mitgliedstaaten müssen diese Änderung innerhalb von 18 Monaten in ihr nationales Recht umsetzen, also im Regelfall bis Ende 2026.