Die Jagd zu Pferde auf ein einzelnes Stück Wild (Hirsche, Füchse, Wölfe und Schwarzwild), dessen Fährte von einer ausgebildeten Hundemeute verfolgt wird. Heutzutage ist gemäß § 19 BJG die Hetzjagd auf Wild verboten. Aus diesem Grund finden Jagden zu Pferde nur noch...