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Parforcejagd

Die Jagd zu Pferde auf ein einzelnes Stück Wild (Hirsche, Füchse, Wölfe und Schwarzwild), dessen Fährte von einer ausgebildeten Hundemeute verfolgt wird.

Heutzutage ist gemäß § 19 BJG die Hetzjagd auf Wild verboten. Aus diesem Grund finden Jagden zu Pferde nur noch auf der künstlichen (Schweiß-) Fährte, zum Beispiel im Rahmen von sogenannten Fuchsjagden (ohne echten Fuchs) statt.

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