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Anschießen

  1. Die Funktionstüchtigkeit der Waffe vor ihrem Einsatz durch die Abgabe eines Probeschusses prüfen. Gemäß § 13 VI WaffenG ist dies dem/der JägerIn in seinem/ihrem Jagdrevier gestattet.

  2. Bezeichnung für durch einen Schuss verwundetes Niederwild, das noch in der Lage ist zu flüchten. Bei Hochwild spricht man dagegen von krankgeschossenem oder angeschweißtem Wild.

Abbildung: Eine sauber eingeschossene Waffe ist eine absolute Grundvoraussetzung bei der Jagdausübung.

Abbildung: Eine sauber eingeschossene Waffe ist eine absolute Grundvoraussetzung bei der Jagdausübung.

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Fragen:

Benötigen Sie zum Ein- und Anschießen Ihrer Jagdwaffe im Jagdrevier eine besondere waffenrechtliche Erlaubnis? 

a) Es ist keine besondere waffenrechtliche Erlaubnis notwendig

b) Nur für das Einschießen

c) Nur für das Anschießen

Dürfen Inhaber eines Jahresjagdscheins Schonzeitbüchsen im Kaliber .22 lfB innerhalb ihres Wohngrundstücks, das mit 2 m hohen Mauern umgeben ist, anschießen?

a) Ja

b) Ja, sofern das Geschoß das Grundstück nicht verlässt

c) Nein

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