Brauchbare Jagdhunde sind ein essentieller Bestandteil der weidgerechten Jagd. Im Gegensatz zu den zuchtverbänden, die Anlagen- und Leistungsprüfungen für ihre jeweilige Rasse durchführen, die dann ggf. zur gesetzlichen Brauchbarkeit führen, tragen Landesjagdverbände bzw. Kreisjagdverbände oder Kreisgruppen die sogenannten Brauchbarkeitsprüfungen (BP) aus. Nur nach bestandener Brauchbarkeitsprüfung gilt ein Hund nach Bundesjagdgesetz als brauchbar.
