Mehr Infos

Fallwild

Bei Fallwild fehlen Anzeichen von äußerer Gewalteinwirkung als Todesursache. Fallwild ist also Wild, das wir „einfach so“ tot in unserem Revier auffinden. Fallwild ist grundsätzlich als genussuntauglich anzusehen und unschädlich zu beseitigen. Bei Fallwild kann es sich auch immer um Wild handeln, das durch z.B. eine ansteckende Viruserkrankung zu Tode gekommen ist. Mit dem Verdacht einer Seuchengefahr ist hier das Veterinäramt zu informieren.

Abbildung: Fallwild – Keine äußere Gewalteinwirkung als Todesursache erkennbar. Ursachen können Krankheit oder Alter sein.

Abbildung: Fallwild – Keine äußere Gewalteinwirkung als Todesursache erkennbar. Ursachen können Krankheit oder Alter sein.

JS-Trenner-Logo

Fragen:
Darf eingegangenes Wild (Fallwild) für den menschlichen Verzehr freigegeben werden? 
a) nur nach amtstierärztlicher Untersuchung
b) nur wenn es keine auf den Menschen übertragbare Krankheit hatte
c) in keinem Fall
Was hat mit aufgefundenem Fallwild zu geschehen?
a) ein Tierarzt muss prüfen, ob das Stück noch genusstauglich ist
b) das Stück ist bei der Ordnungsbehörde abzuliefern
c) es ist grundsätzlich als genussuntauglich anzusehen und unschädlich zu beseitigen

Index

Get Started

Unsere E-Learning Kurse

Die ideale Ergänzung zu dem Unterricht in deiner Jagdschule. Lerne wann immer und wo immer du willst!