Vorrichtungen aus Holz, Draht, Kunststoff oder Metall mit denen Wild lebend oder tot gefangen werden soll. Mit diesen Fallen kann zum Beispiel in befriedeten Bezirken, in denen die Jagd ruht, regulierend in den Wildbestand eingegriffen werden. Zu unterscheiden ist zwischen Lebend- und Totschlagfallen. Das Gesetz schreibt dabei vor, dass erstere unversehrt lebend fangen und letztere unverzüglich töten muss.
Abbildung: In dieser Kastenfalle können Tiere lebend gefangen werden.