Der Schuss auf krankes oder nicht unmittelbar tödlich getroffenes Wild, meist aus kurzer Entfernung. Er steht oft am Ende einer Nachsuche oder nach einem Verkehrsunfall mit Wild.
Nach BJG gibt es für die Abgabe von Fangschüssen bestimmte Anforderungen zu beachten. So darf beispielsweise auf Schalenwild und Seehund der Fangschuss nur mit der Kugel angetragen werden. Ein Fangschuss mit Schrot, Posten, gehacktem Blei oder Bolzen ist nicht zulässig.
