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Fangschuss

Der Schuss auf krankes oder nicht unmittelbar tödlich getroffenes Wild, meist aus kurzer Entfernung. Er steht oft am Ende einer Nachsuche oder nach einem Verkehrsunfall mit Wild.

Nach BJG gibt es für die Abgabe von Fangschüssen bestimmte Anforderungen zu beachten. So darf beispielsweise auf Schalenwild und Seehund der Fangschuss nur mit der Kugel angetragen werden. Ein Fangschuss mit Schrot, Posten, gehacktem Blei oder Bolzen ist nicht zulässig.

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Fragen:
Unter welcher der nachgenannten Voraussetzungen ist es gestattet, zur Abgabe eines Fangschusses auf Schalenwild Kurzwaffen zu verwenden?
a) Das zu erlegende Wild darf nicht weiter als 8 m vom Schützen entfernt sein
b) Die Mündungsenergie des Geschosses (E0) muss mindestens 200 Joule betragen
Zu welchen der nachgenannten Zwecke dürfen Inhaber eines gültigen Jagdscheins ihre Kurzwaffe gebrauchen, wenn die Mündungsenergie der verwendeten Geschosse mindestens 200 Joule beträgt?  
a) Schuss auf gesundes Schwarzwild im Maisfeld auf kurze Entfernung
b) Schuss auf den gegrabenen Fuchs oder Dachs
c) Fangschuss auf krankes Schalenwild, das sich nicht mehr fortbewegen kann
Wie hoch muss mindestens die Mündungsenergie eines Geschosses sein, um mit einer Kurzwaffe einen Fangschuss auf krankes Schalenwild abgeben zu dürfen?  
a) 100 Joule
b) 200 Joule
c) 1.000 Joule
d) 2.000 Joule

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