Junges Wildschwein unabhängig vom Geschlecht vom Frischen bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres (= also das biologische Alter) bzw. bis zum 31. März des Nachfolgejahres. Ob auf das biologische Alter oder das Jagdjahr abgestellt wird, wann ein Frischling zum Überläufer wird, ist abhängig von den Bestimmungen in Deinem Bundesland. Begründet ist die unterschiedliche Altersrechnung mit den variablen Frischzeiten von Schwarzwild. Frischlinge tragen in den ersten Lebensmonaten ein gelblich braunes Haarkleid mit dunklen Längsstreifen. Nach und nach verblassen diese Streifen, bis sie nach ca. 4-6 Monaten komplett verschwunden sind.

Abbildung: Führende Bachen sind sehr wehrhaft und achten gut auf ihre kleinen Frischlinge.