Die Jagdausübung wird durch sachliche Verbote (§19 BJagdG), örtliche Verbote (§20 BJagdG) und zeitliche Verbote (§§21, 22 BJagdG) beschränkt.
Fragen: Dürfen Sie einen Rothirsch der Klasse I, der sich schwer verletzt hat, in der Schonzeit ohne vorherige Genehmigung durch die Jagdbehörde erlegen? a) Ja
b) Nein Welche Zeit gilt als Nachtzeit im Sinne des Nachtjagdverbots des Jagdgesetzes?
a) ½ Stunde nach Sonnenuntergang bis ½ Stunde vor Sonnenaufgang
b) 1 Stunde nach Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang c) 1 ½ Stunden nach Sonnenuntergang bis 1 ½ Stunden vor Sonnenaufgang
d) 2 ½ Stunden nach Sonnenuntergang bis 2 ½ Stunden vor Sonnenaufgang Welche der nachgenannten Wildtiere dürfen im Rahmen ihrer Jagdzeit nicht während der Nachtzeit erlegt werden?
a) Fuchs b) Fasane
c) Schwarzwild
d) Dachs e) Rehwild
f) Waldschnepfe Auf welche der nachgenannten Wildarten ist die Ausübung der Jagd zur Nachtzeit grundsätzlich verboten?
a) Birkwild b) Gänse c) Wildenten
d) Waldschnepfen
e) Möwen
f) Schwarzwild Darf weibliches Rehwild im November an Kirrungen erlegt werden? a) Ja
b) Nein Welches Futtermittel darf zur Wildfütterung nicht verwendet werden?
a) Silage
b) Eicheln c) Südfrüchte