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Jagdbeschränkung

Die Jagdausübung wird durch sachliche Verbote (§19 BJagdG), örtliche Verbote (§20 BJagdG) und zeitliche Verbote (§§21, 22 BJagdG) beschränkt.

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Fragen:
Dürfen Sie einen Rothirsch der Klasse I, der sich schwer verletzt hat, in der Schonzeit ohne vorherige Genehmigung durch die Jagdbehörde erlegen?  
a) Ja
b) Nein
Welche Zeit gilt als Nachtzeit im Sinne des Nachtjagdverbots des Jagdgesetzes?  
a) ½ Stunde nach Sonnenuntergang bis ½ Stunde vor Sonnenaufgang
b) 1 Stunde nach Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang
c) 1 ½ Stunden nach Sonnenuntergang bis 1 ½ Stunden vor Sonnenaufgang
d) 2 ½ Stunden nach Sonnenuntergang bis 2 ½ Stunden vor Sonnenaufgang
Welche der nachgenannten Wildtiere dürfen im Rahmen ihrer Jagdzeit nicht während der Nachtzeit erlegt werden?  
a) Fuchs
b) Fasane
c) Schwarzwild
d) Dachs
e) Rehwild
f) Waldschnepfe
Auf welche der nachgenannten Wildarten ist die Ausübung der Jagd zur Nachtzeit grundsätzlich verboten?  
a) Birkwild
b) Gänse
c) Wildenten
d) Waldschnepfen
e) Möwen
f) Schwarzwild
Darf weibliches Rehwild im November an Kirrungen erlegt werden?  
a) Ja
b) Nein
Welches Futtermittel darf zur Wildfütterung nicht verwendet werden? 
a) Silage
b) Eicheln
c) Südfrüchte

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