Der/die Jagdausübungsberechtigte (RevierinhaberIn) ist berechtigt einem Jagdgast einen entgeltlichen oder unentgeltlichen Jagderlaubnisschein (auch als Begehungsschein bezeichnet) auszustellen. Gibt es mehrere RevierinhaberInnen, ist die Jagderlaubnis nur gültig, wenn alle RevierinhaberInnen diese unterzeichnet haben. Wenn der Jagdgast ohne Begleitung des/der Jagdausübungsberechtigten unterwegs ist, ist die schriftliche Jagderlaubnis neben dem Jagdschein mitzuführen.
