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Jagderlaubnis

Der/die Jagdausübungsberechtigte (RevierinhaberIn) ist berechtigt einem Jagdgast einen entgeltlichen oder unentgeltlichen Jagderlaubnisschein (auch als Begehungsschein bezeichnet) auszustellen. Gibt es mehrere RevierinhaberInnen, ist die Jagderlaubnis nur gültig, wenn alle RevierinhaberInnen diese unterzeichnet haben. Wenn der Jagdgast ohne Begleitung des/der Jagdausübungsberechtigten unterwegs ist, ist die schriftliche Jagderlaubnis neben dem Jagdschein mitzuführen.

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Fragen:
Wer kann einem Jagdgast eine entgeltliche oder unentgeltliche Jagderlaubnis erteilen? 
a) die Jagdgenossenschaft, die ihr Jagdausübungsrecht verpachtet hat
b) der Jagdausübungsberechtigte
c) die Jagdbehörde
Mit welchem Inhalt können Jagderlaubnisse erteilt werden?  
a) Befristet oder unbefristet
b) Entgeltlich oder unentgeltlich
c) übertragbar
In einem Jagdrevier mit mehreren Pächtern soll ein unentgeltlicher Jagderlaubnisschein ausgestellt werden. Wer hat den Erlaubnisschein zu unterzeichnen, wenn eine diesbezügliche Vereinbarung zwischen den Pächtern nicht besteht?  
a) Sämtliche Mitpächter
b) Einer der Mitpächter zusammen mit dem Jagdvorsteher
c) Der Jagdvorsteher
d) Die Jagdbehörde
Welche Ausweispapiere muss ein allein mit der Waffe jagender Jagdgast mit sich führen? 
a) gültiger Jagdschein und auf seinen Namen lautende schriftliche Jagderlaubnis
b) Waffenschein
c) Waffenbesitzkarte und Personalausweis
d) Nachweis über die Teilnahme an einem Fallenlehrgang   e) Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung

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