Mehr Infos

Jagdjahr

Gemäß § 11 BJagdG umfasst ein Jagdjahr den Zeitraum vom 1. April eines Jahres bis zum 31. März des folgenden Jahres. Beginn und Ende der Pachtzeit eines Jagdpachtvertrages sollten mit Beginn und Ende eines Jagdjahres zusammenfallen.

JS-Trenner-Logo

Fragen:
Am 1. Februar erlegt der Revierinhaber in seinem Revier eine Ricke mit gebrochenem Vorderlauf. Welche nachgenannten Aussagen ist zutreffend? 
a) Der Abschuss kann eine Straftat darstellen, da Ricken am 1. Februar Schonzeit haben
b) Der Abschuss wird in die Abschussliste eingetragen und der Jagdbehörde zum 15. Februar eines jeden Jagdjahres vorgelegt
c) Der Abschuss war zulässig, da schwerkrankes Wild vor vermeidbaren Schmerzen zu bewahren ist
Im März wird ein verendetes Kitz gefunden. Muss dieses in die Abschussliste eingetragen werden?   a) Ja, da aber der Vorlagetermin bei der Jagdbehörde für die Abschussliste bereits verstrichen ist, ist eine Nachmeldung an die Jagdbehörde innerhalb einer Woche erforderlich
b) Nein, da der Vorlagetermin bei der Jagdbehörde für die Abschussliste bereits verstrichen ist
c) Ja, da aber der Vorlagetermin bei der Jagdbehörde für die Abschussliste bereits verstrichen ist, wird das Stück in der Streckenliste für das folgende Jagdjahr verbucht
d) Nein, Fallwild ist nicht in der Abschussliste zu erfassen

Index

Get Started

Unsere E-Learning Kurse

Die ideale Ergänzung zu dem Unterricht in deiner Jagdschule. Lerne wann immer und wo immer du willst!