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Jungjäger / Jungjägerin

Unabhängig vom Alter wird jeder als Jungjäger oder Jungjägerin bezeichnet, der oder die gerade eine Jagdprüfung bestanden hat. In den ersten drei Jahren gilt er oder sie als JungjägerIn. Der Status Jungjäger bzw. Jungjägerin ist also eher ein Indikator für den Erfahrungsschatz des Jägers oder der Jägerin. So darfst du z. B. auch erst ein eigenes Revier pachten, wenn du vorher schon einen Jahresjagdschein für mindestens drei Jahre in Deutschland besessen hast (§ 11 Abs. 5 BJagdG).

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