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Gatter

  1. Schutzvorrichtung zum Schutz von Forstkulturen vor Verbiss oder anderen Wildschäden.

  2. Gehege, zum Beispiel Eingewöhnungsgatter.

Abbildung: Ein Zaun, der einen Bestand vor Wild schützt, wird auch als Wildschutzgatter bezeichnet.

Abbildung: Ein Zaun, der einen Bestand vor Wild schützt, wird auch als Wildschutzgatter bezeichnet.

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