Maßnahmen zum Schutz und der Pflege des Wildes und seiner Lebensgrundlagen. Die Jagdausübung ist untrennbar mit der Pflicht zur Hege verbunden und erstreckt sich auch auf geschonte und nichtjagdbare Wildarten. Um den Wildbestand artenreich und gesund zu erhalten, sind Maßnahmen zur Reduktion von Wildschäden, die Schaffung von Wildäsungsplätzen, Anlage von Wildäckern, Renaturierung von Bachläufen, Einrichtungen von Ruhezonen und Verbesserung der Deckung sinnvoll.
