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Die Funktionstüchtigkeit der Waffe vor ihrem Einsatz durch die Abgabe eines Probeschusses prüfen. Gemäß § 13 VI WaffenG ist dies dem/der JägerIn in seinem/ihrem Jagdrevier gestattet.
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Bezeichnung für durch einen Schuss verwundetes Niederwild, das noch in der Lage ist zu flüchten. Bei Hochwild spricht man dagegen von krankgeschossenem oder angeschweißtem Wild.

Abbildung: Eine sauber eingeschossene Waffe ist eine absolute Grundvoraussetzung bei der Jagdausübung.