Mehr Infos

Doppelflinte

Schrotgewehr mit zwei nebeneinander liegenden Flinten-Läufen. Die Doppelflinte wird deshalb auch Querflinte genannt.

JS-Trenner-Logo

Fragen:
Welche der nachgenannten Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften ist richtig?  
a) Für die zulässige Aufbewahrung ihres Drillings, ihres Revolvers und der dazugehörigen Munition benötigen Sie mindestens ein Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 0 (DIN/EN 1143-1 oder gleichwertig).
b) Für die zulässige Aufbewahrung ihrer Doppelflinte und des Repetierers zusammen mit der zugehörigen Munition ist ein nicht unterteiltes Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 0 (DIN/EN 1143-1 oder gleichwertig) ausreichend.
c) Es ist waffenrechtlich nicht zulässig, wenn Sie neben ihren erlaubnispflichtigen 3 Langwaffen zusätzlich Bargeld und Schmuck in dem Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 0 (DIN/EN 1143-1 oder gleichwertig) aufbewahren.
Bei welchen der nachgenannten Waffen ist ein „Doppeln“ möglich?  
a) Repetierbüchse
b) Doppelflinte
c) Drilling
d) Büchse mit Blockverschluss

Index

Get Started

Unsere E-Learning Kurse

Die ideale Ergänzung zu dem Unterricht in deiner Jagdschule. Lerne wann immer und wo immer du willst!