Eine Person, die das Jagdrevier im Sinne der jagdlichen Ziele des/der ReverinhaberIn bewirtschaftet und in dessen/deren Auftrag handelt.
Dabei organisiert der/die JagdaufseherIn alle anfallenden Aufgaben im Revier, um artenreichen Wildbestand zu erhalten und den Jagdbetrieb optimal zu gestalten. Zu den wichtigsten Aufgaben gehört der Jagdschutz, der ihm/ihr von dem/der RevierinhaberIn und bei bestätigten und hauptberuflichen JagdaufseherInnen – vom Gesetzgeber übertragen wird. Hat er oder sie eine jagd- oder forstwirtschaftliche Ausbildung absolviert, so wird er oder sie als eine Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft angesehen. In jagdrechtlichen Angelegenheiten stehen ihm/ihr innerhalb des Reviers die Rechte und Pflichten eines/einer PolizeibeamtIn zu. (§§23-25 BJagdG)
