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Jagdaufseher

Eine Person, die das Jagdrevier im Sinne der jagdlichen Ziele des/der ReverinhaberIn bewirtschaftet und in dessen/deren Auftrag handelt.

Dabei organisiert der/die JagdaufseherIn alle anfallenden Aufgaben im Revier, um artenreichen Wildbestand zu erhalten und den Jagdbetrieb optimal zu gestalten. Zu den wichtigsten Aufgaben gehört der Jagdschutz, der ihm/ihr von dem/der RevierinhaberIn und bei bestätigten und hauptberuflichen JagdaufseherInnen – vom Gesetzgeber übertragen wird. Hat er oder sie eine jagd- oder forstwirtschaftliche Ausbildung absolviert, so wird er oder sie als eine Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft angesehen. In jagdrechtlichen Angelegenheiten stehen ihm/ihr innerhalb des Reviers die Rechte und Pflichten eines/einer PolizeibeamtIn zu. (§§23-25 BJagdG)

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Fragen:
Welchen Personen ist der Jagdschein auf Verlangen vorzuzeigen?  
a) Jagdschutzberechtigten
b) Dem Jagdgenossenschaftsvorsitzende
c) Bestätigten Jagdaufsehern und Polizeibeamten
d) Spaziergängern, die sich im Jagdbezirk aufhalten
Welche nachgenannte Interessengruppe darf keinen Vertreter für die Besetzung des Jagdbeirates dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt vorschlagen?  
a) Landwirtschaftskammer
b) Verband der Jagdaufseher
c) anerkannte Landesjägerschaft
d) Anstalt Niedersächsische Landesforsten
e) Naturschutzbeauftragte
f) Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer
Wer ist jagdschutzberechtigt?  
a) Der Jagdgast
b) Der Jagdpächter
c) Der behördlich bestätigte Jagdaufseher

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