Das abgeworfene Geweih bzw. Gehörn bzw. eine einzelnen Stange eines Geweihs oder Gehörns von Cerviden (Elch-, Rot-, Dam-, Sika- und Rehwild). Auch als Abwurf bezeichnet.
Als Passstangen werden zwei Abwurfstangen vom selben Stück Wild des gleichen Jahres bezeichnet. Auch, wenn es ein schöner Zufallsfund beim Waldspaziergang sein kann, sie einfach mitzunehmen erfüllt den Tatbestand der Wilderei gemäß § 292 StGB. Sammeln darf sie nur der- oder diejenige, der/die gemäß § 15 die schriftliche Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten erhalten hat.
