Eine Person, die befugt ist in einem bestimmten Gebiet die Jagd auszuüben.
Jagdausübungsberechtigte/r ist entweder der/die PächterIn eines Jagdreviers oder der/die EigenjagdbesitzerIn, der/die sein/ihr Revier selbst bejagt. Bei gemeinschaftlichen Jagdbezirken ist die Jagdgenossenschaft jagdausübungsberechtigt. Ein Jagdgast benötigt eine Jagderlaubnis.
