Die Ermittlung der jeweiligen Zahl erfolgt meist durch Zählungen und Hochrechnungen und kann nie alle Tiere erfassen. Der Wildbestand wird in einigen Bundesländern als Referenz für die Überprüfung der Abschusspläne genutzt. Ausgangspunkt ist der Grundbestand, also der Bestand, der zum 1. April eines Jahres im Jagdbezirk vorkommen.
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