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Aussetzen

Im jagdlichen Gebrauch ist damit das Freilassen von Wildtieren gemeint. Diese wurden in der Regel zuvor in Auswilderungsgehegen oder Eingewöhnungsgattern gehalten.

Das Aussetzen kann dazu dienen das Gleichgewicht in der Natur zu bewahren oder wieder herzustellen. Auch zu Jagdzwecken kann ein Aussetzen erfolgen. Wenn beispielsweise nur noch eine geringe Besatzdichte einer Art gegeben ist oder bestimmte Einzeltiere bejagd werden sollen.

Für das Aussetzen von wilden Tieren in die freie Natur ist eine behördliche Genehmigung erforderlich. Grundsätzlich ist das Aussetzen von Schwarzwild und Kaninchen verboten. Genauere Vorgaben des Gesetzgebers findest Du in den jeweiligen Landes-Jagdgesetzen. Eine behördliche Kontrolle des Aussetzens soll unerwünschte Einbürgerungen und unter Umständen auch Vermehrung von fremden Tieren (Neozoen), wie es z.B. beim Waschbär geschehen ist, verhindern.

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