Platz an dem Luder ausgebracht wird.
Geeignet sind ungestörte Stellen auf freiem Feld. Von einem Hochsitz oder Kanzel sollte der Platz gut einsehbar sein, sodass das Wild von dort aus erlegt werden kann. Ein Luderplatz ist, genau wie eine Kirrung, keine Futterstelle, sondern lediglich eine Bejagungshilfe. Das Ausbringen von herkömmlichen Schlachtabfällen ist verboten. Es darf nur Luder von gesundem Wild ausgebracht werden.
Abbildung: Fuchs am Luderplatz.