Umgangssprachliche Bezeichnung für einen/eine erfahrenen/erfahrene NachsuchenführerIn mit seinem/ihrem ausgebildeten Schweißhund.
Diese HundeführerInnen und Hunde absolvieren eine Vielzahl von Nachsuchen im Jahr und sind deshalb erfahren und geübt. Die Landesjagdgesetze können diesen sogenannten bestätigten Schweißhundeführern (Bestätigung erfolgt über die untere Jagdbehörde) besondere Rechte zum Beispiel im Falle der Wildfolge einräumen.
