Ein bewohnter Bau. Zu erkennen an frischer Losung an den Eingängen (Einfahrten), Nahrungsresten und Rutschstellen.
Lexikon
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Beflogen
Ein bewohnter Horst, Nest oder Nistkasten.
Befriedeter Bezirk
Laut § 6 BJagdG ruht die Jagd in befriedeten Gebieten. Eine eingeschränkte Ausübung der Jagd kann gestattet werden. Befriedete Bezirke im jagdrechtlichen Sinn sind Ortschaften, sonstige Gebäude, die dem Aufenthalt von Menschen dienen sowie Friedhöfe, umzäunte Hofräume...
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