Zeitraum, in dem jagdbares Wild nicht gejagt werden darf. Ausnahmen bilden kranke oder kümmernde Stücke. Beim Abschuss dieser spricht man von einem sogenannten Hegeabschuss. Für Wildarten ohne gesetzliche Schonzeiten gilt nach § 22 BJagdG: „In den Setz- und Brutzeiten dürfen bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, nicht bejagt werden….“