Alle Maßnahmen, die notwendig sind, damit sich Wildbret in einem einwandfreien, genusstauglichen Zustand befindet.
JägerInnen, die Wildbret in den Verkehr bringen wollen, gelten als Lebensmittelunternehmer und sind für die Sicherheit der von ihm/ihr erzeugten Lebensmittel verantwortlich (VO (EG) 178/2002). Die Erzeugung von sicherem, das heißt sauberem und hygienischen Wildbrets, beginnt bereits vor dem Erlegen, bei der Ansprache des lebenden Stückes im Revier. Besonderes Augenmerk wird dabei auf bedenkliche Merkmale gelegt, die auf Krankheiten des Wildes hindeuten können. Weiteren Einfluss auf die Wildbrethygiene haben im Folgenden das Erlegen des Wildes, hier vor allem die Treffpunktlage des Schusses, der Transport zur Kühlung, das Aufbrechen und die Zeitdauer bis zum Aufbrechen und die hygienischen Umstände beim Zerwirken (Zerlegen).
